Tagebuch / Mai 2012

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DIENSTAG, 08. MAI 2001

Wenn Richter Forsthuber eine Verhandlung leitet, traut wohl keiner dem pausbäckigen, unsicheren Vorsitzenden Böses zu. Auch er selbst würde kaum auf die Idee kommen, dass er Teil des freiheitlichen Zangenangriffs auf die Meinungsfreiheit ist. Gestern hat mich Richter Forsthuber verurteilt.„Der Eindruck verdichtet sich, dass Westenthaler im Zentrum der Spitzelaffäre steht." Das darf ich
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Wenn Richter Forsthuber eine Verhandlung leitet, traut wohl keiner dem pausbäckigen, unsicheren Vorsitzenden Böses zu. Auch er selbst würde kaum auf die Idee kommen, dass er Teil des freiheitlichen Zangenangriffs auf die Meinungsfreiheit ist. Gestern hat mich Richter Forsthuber verurteilt.

„Der Eindruck verdichtet sich, dass Westenthaler im Zentrum der Spitzelaffäre steht." Das darf ich nicht mehr sagen. Forsthuber hat mich dazu alle Beweise vorlegen lassen. Sie haben ihn von Anfang an nicht interessiert. Der Schuldspruch stand fest, und damit ein Urteil, das all dem, was von österreichischen Höchstgerichten bis nach Straßburg als Recht erkannt wird, widerspricht. Europa schreibt die Meinungsfreiheit groß, und ein paar Jahre schien es, als würden die ersten Wiener Instanzen auch Teil des neuen Europa. Seit Dieter Böhmdorfer den Rechtskurs angibt, meldet sich ein kleiner Richter nach dem anderen von Europa ab.

Zwei Motive der Wenderichter scheinen klar durch. So wie die Staatsanwälte, die alle Verfahren gegen Freiheitliche niederschlagen und sich Opposition und Journalisten vornehmen, wollen auch sie Karriere machen. Vor allem aber sind sie einfach so opportunistisch, wie es große Teile der Wiener Justiz immer waren: hart gegen die Kleinen, konsequent gegen die Opposition, treu den Regierenden. Das ist die Oberfläche.

Dahinter steckt ein großes Mißverständnis. Richter wie Forsthuber haben einfach nicht verstanden, was die Aufgabe von Abgeordneten ist. Sie sehen jede Äußerung durch die Brille des Strafrechts und begreifen nicht, dass wir politische - und nicht strafrechtliche - Verantwortung klären. In einen Forsthuber-Kopf kann nicht hinein, dass meine politischen Erklärungen Ziele wie einen Untersuchungsausschuß näherbringen wollen. Wenn ich Strafbares vermute, verfasse ich keine Presseaussendung, sondern eine Sachverhaltsdarstellung. Die strafrechtliche ist bestenfalls eine Teilmenge der politischen Verantwortung, und nicht umgekehrt.

„Waren Sie Augenzeuge von strafrechtlichen Handlungen des Abgeordneten Westenthaler in der Spitzelaffäre ?" Nur ein „Ja" hätte mir in Forsthubers Augen das Recht, Westenthaler mit dem genannten Satz anzugreifen, gegeben. Für die Wiener Justiz muß man Mittäter sein, um Täter politisch kritisieren zu dürfen.

Die freiheitliche Klagslawine funktioniert, seit die Forsthubers auf Kurs gebracht sind. Mit der anderen Backe der Zange versucht die Justiz, das Zitieren aus Akten zu kriminalisieren. § 301 STgB und die neue Strafprozeßordnung sind die beiden Totschläger, die Böhmdorfer auspacken läßt.

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