Tagebuch / Februar 2012

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MITTWOCH, 12. OKTOBER 2005

Gestern Nachmittag, Innenausschuss. In der aktuellen Aussprache lässt die Innenministerin den Herrn Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit den Todesfall in der Linzer Schubhaft erklären. Buxbaum versucht sich durch zu schwindeln. Dabei kommt einiges ans Licht.1. Der Schubhäftling C. musste ins Linzer AKH, weil der Amtsarzt im Spital am achten Tag des Hungerstreiks Anzeichen von
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Gestern Nachmittag, Innenausschuss. In der aktuellen Aussprache lässt die Innenministerin den Herrn Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit den Todesfall in der Linzer Schubhaft erklären. Buxbaum versucht sich durch zu schwindeln. Dabei kommt einiges ans Licht.

1. Der Schubhäftling C. musste ins Linzer AKH, weil der Amtsarzt im Spital am achten Tag des Hungerstreiks Anzeichen von Austrocknung feststellte. Der Häftling war also gesundheitlich bereits in einer bedenklichen Situation.
2. Im AKH wehrte sich C. gegen die Untersuchung. Buxbaum behauptet, er habe nach einer Schwester getreten. Daher wurde er nur oberflächlich untersucht.
3. Im polizeilichen Anhaltezentrum im Gefängnis wurde er sofort in die Isolierzelle gesperrt. Das war illegal – weil nur ein Häftling, der nach § 5 der Anhalteordnung „sein Leben oder seine Gesundheit gefährdet“, in diese Zelle gesperrt werden dürfen. Die Isolierzelle war also eine ungesetzliche Strafmaßnahme.
4. Buxbaum betonte, dass im Fall C. besonders oft „nachgesehen“ wurde. Es bestand also Sorge um den Zustand des Häftlings.
5. Trotzdem wurde er isoliert gehalten – und ist dort auch gestorben.
6. Der Standard berichtet über Hitzefolter in dieser Zelle. Darüber berichtete Buxbaum nichts.
7. Das BIA untersucht jetzt. Mit allem, was wir wissen, besteht der Verdacht auf Totschlag – oder mehr.
8. Das Innenministerium deckt die mutmaßlichen Täter. Alles sei in Ordnung – und das nächste Mal könne es wieder so gemacht werden, betonte Buxbaum.
9. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und die Innenministerin unterstützen ein mörderisches Asylsystem.
10. Die Innenministerin informierte den Ausschuss über Verurteilungen des Getöteten. Es gab keinen sachlichen Grund für diese Information. Damit wurde versucht, den Getöteten noch in ein schiefes Licht zu bringen – „ist eh nur ein Verbrecher aus Afrika“.

Schubhäftling C. ist Opfer ungesetzlicher Maßnahmen in der Haft geworden. Der Fall soll vertuscht werden. Nicht mit uns.

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Antwort von: Erwin
verfasst am: 19.10.2005 23:47:55

Die Ärzte im AKH Linz haben nur oberflächlich untersucht. Verstehe. Das erinnert mich an September bis Dezember 1993, als ich psychisch statt physich untersucht wurde - damit andere (denen
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Die Ärzte im AKH Linz haben nur oberflächlich untersucht. Verstehe. Das erinnert mich an September bis Dezember 1993, als ich psychisch statt physich untersucht wurde - damit andere (denen ich damals im Wege stand) einiges kriminelles tun können.

Offensichtlich ein "Einzelfall".

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Antwort von: X.K.V.
verfasst am: 12.10.2005 11:43:10

Soll da hinterrücks wieder die Todesstrafe und Folter eingeführt werden???Seht her, wir liquidieren die verhaltensauffälligen Neger sowieso, aber unsere anständigen,
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Soll da hinterrücks wieder die Todesstrafe und Folter eingeführt werden???

Seht her, wir liquidieren die verhaltensauffälligen Neger sowieso, aber unsere anständigen, rechtschaffenen Polizisten werden dadurch bei der derzeitigen Rechtslage in ein schiefes Licht gerückt. Da kommen Leute wie ein Peter Pilz daher und beschimpfen sie als Totschläger oder schlimmeres. Dabei haben sie nur ihre Pflicht als anständige, ehrenwerte, traditionsbewusste Bürger getan. Ändern wir doch die Rechtslage, damit diese Polizisten wieder als ehrenwerte, anständige Bürger ihrer tödlichen Tätigkeit nachgehen können (so wie Gorbach mit Tempo 160 auf Autobahnen argumentiert hat. Hält sich eh keiner an das 130er-Limit, also führen wir 160 ein, dann sind alle wieder brav und anständig).

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Antwort von: Trekker
verfasst am: 12.10.2005 11:26:13

zu 3) "sein Leben oder Gesundheit gefährdet". :Sie haben natürlich vollkommen recht, aber wie sehen das die Exekutivorgane, Justiz-; Innenministerin, ...?Antwort: Aber er hat doch
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zu 3) "sein Leben oder Gesundheit gefährdet". :

Sie haben natürlich vollkommen recht, aber wie sehen das die Exekutivorgane, Justiz-; Innenministerin, ...?

Antwort: Aber er hat doch sein Leben und seine Gesundheit gefährdet - Austrocknungserscheinungen, AKH und dann logischerweise Isolierzelle.

Eine Argumentation äquivalent zu: Einem Ertrinkenden muss Hilfe geleistet werden, und sei es durch einen Strick um den Hals, mit dem ihn beim Rausziehen aus dem Fluss erdrosselt. Operation gelungen, Patient tot!

Gibt es zu diesem Vorfall auch schon Reaktionen von internationalen Institutionen/NGOs (Amnesty, etc.)???

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